Krankheitsbedingt kam die Niederschrift etwas später als üblich, weswegen sich auch mein Nachbericht etwas verzögert hat. Alle Änderungen in den Punkten unten sind wie immer in roter Schrift.
Wird gegebenenfalls nach der Sitzung ergänzt.
Von mir gab es keine Mitteilungen in der Sitzung.
Wird gegebenenfalls nach der Sitzung ergänzt.
Bürgermeister Olaf Kühn wies nur kurz darauf hin, dass es im Gemeindegebiet viele Fälle gibt, die eine planungsrechtliche Beurteilung gemäß § 34 BauGB notwendig machen, da keine Bebauungspläne existieren.
Beide offenen Anfragen sind beantwortet, so dass sie nicht auf die nächste Sitzung verschoben werden müssen. Ich gehe in den nächsten beiden Punkten auf die Anfragen und Beantwortungen ein.
TOP 5.1 – Aufwand der Gemeindeverwaltung für Anfragen und Anträge zum Schloss und zum Schlosspark Seeheim (Beantwortung FDP Anfrage)
Diese Frage wurde fast in der gleichen Art und Weise schon einmal gestellt. Im Jahr 2013 war die Antwort zu den Kosten, die bisher für Anfragen und Anträge zum Schlosspark Seeheim entstanden sind, ca. 200.000 Euro. Seitdem sind weitere 12.000 Euro hinzugekommen.
Die Gemeindevertretung wird es zur Kenntnis nehmen und jeder kann mit der Information umgehen, wie sie oder er es für richtig hält.#
Die Beantwortung wurde ohne Nachfragen einstimmig zur Kenntnis genommen.
TOP 6.1 – Zusätzliche Belastung der Gemeinde durch die geplante Abschaffung der Kita Gebühren (Beantwortung FDP Anfrage)
Die Anfrage ist sehr ausführlich beantwortet, deswegen empfehle ich, in die Sitzungsunterlagen zu schauen. Eine Sache will ich aber trotzdem anführen:
1. Man geht in der Beantwortung davon aus, dass durch die ab nächsten Jahr geltende Beitragsbefreiung mehr Kinder eine Tagesstätte besuchen und zudem sorgt die Beitragsbefreiung von fünf auf sechs Stunden dafür, dass man allen Kindern Mittagessen anbieten muss. Es wird angemerkt, dass dies mit den derzeitigen räumlichen und personellen Ausstattungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Seeheim-Jugenheim nicht aufgefangen werden kann.
Auch die größere Anzahl an Kindern, von der hier ausgegangen wird, dürfte nicht unproblematisch sein. Zudem herrscht Handlungsbedarf im U3 Bereich, wo es in der Gemeinde zu wenig Plätze – gerade ab 12 Monaten – gibt.
Auch hier gab es keine Rückfragen und einstimmige Kenntnisnahme.
Wird gegebenenfalls nach der Sitzung ergänzt.
Niemand gab in dieser Sitzung eine persönliche Erklärung ab.
Zu den einzelnen Punkten werde ich wieder in den Berichten zu den einzelnen Ausschüssen eingehen.
TOP 8 – Vereinbarung: Freundschaft zwischen der Gemeinde Seeheim-Jugenheim und der Stadt Karlovo (Bulgarien)
TOP 9 – Aufstellung von Windelcontainern? (SPD Antrag)
TOP 10 – Beitragsfreiheit Kindertagesstätten/Kindergärten für 3 bis 6-Jährige (CDU Antrag)
TOP 11 – Modernisierung des Jugenheimer Schwimmbades (CDU Antrag)
TOP 12 – Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim – hier: Erfahrungsbericht
TOP 13 – Sicherstellung der Finanzierung der Kita Windrad als “Inklusives Zentrum für Familien”
TOP 14 – Personalangelegenheit – hier: Schaffung einer neuen Stelle im Bereich “Soziale Betreuung von Flüchtlingen”
TOP 15 – Antrag zu einer vereinfachten Änderung der 10. Bebauungsplanänderung “Hinter den Zäunen” betreffend des Grundstückes auf dem “Villenave d´Ornon Platz” Flur 1 Nr. 754/1 in Seeheim
Weitere Überweisungswünsche gab es nicht. Die Abstimmung zur Überweisung war dann einstimmig.
In der Ausschussberatung wurde angemerkt, dass das im Antrag genannte Grundstück von der Baurechtsnovelle nicht profitieren würde. Da es sich aber um einen Prüfauftrag handelt und neues Wissen ja nie schadet wurde zugestimmt – was sich in der Gemeindevertretung auch nicht ändern dürfte.
In den einzelnen Punkten in Abschnitt 3 gab es keine Überraschungen. Nach dem verlesen der Beschlussempfehlung(en) fiel jede Abstimmung einstimmig aus.
Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung grundsätzlich mehrmals im Jahr über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.
Ab dem Jahr 2017 müssen die Haushalte der Kommunen ausgeglichen sein. In der Planung für 2016 wurde dies mit einem Defizit von 46.500 Euro nicht erreicht. Aufgrund der positiven Entwicklung der Einkommens- und Gewerbesteuer zeichnete sich am Ende für die Gemeinde ein Überschuss von rund 750.000 Euro ab.
Zudem konnten vom 31.3. bis 31.12.2016 die Kassenkredite von 7.500.000 Euro auf 5.500.000 Euro verringert werden.
Was sich erst einmal gut liest steht aber auf wackeligen Füßen, denn zum Beispiel die Gewerbesteuer kann auch noch Jahre später zurückgefordert werden. Bei der Beratung im HFA wurde dann noch darauf hingewiesen, dass der Verkaufserlös für das Grundstück “Im Säbchen” doch schon erzielt wurde.
Einer Kenntnisnahme dieser Vorlage steht nichts entgegen.
In den einzelnen Punkten in Abschnitt 3 gab es keine Überraschungen. Nach dem verlesen der Beschlussempfehlung(en) fiel jede Abstimmung einstimmig aus.
Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung grundsätzlich mehrmals im Jahr über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.
Ab dem Jahr 2017 müssen die Haushalte der Kommunen ausgeglichen sein. In der Planung für 2017 wurde dies mit einem geplanten Überschuss in Höhe 436.206 Euro auch erreicht. Die Formulierung für die Folgejahre erscheint mir etwas abgeschnitten, da könnte man mal nachfragen.
Und was im letzten Punkt stand gilt auch hier: Was sich erst einmal gut liest steht aber auf wackeligen Füßen, denn zum Beispiel die Gewerbesteuer kann auch noch Jahre später zurückgefordert werden und der Verkaufserlös “Im Säbchen” ist doch schon in den Zahlen enthalten.
Ebenso spricht aber nichts gegen eine Kenntnisnahme.
In den einzelnen Punkten in Abschnitt 3 gab es keine Überraschungen. Nach dem verlesen der Beschlussempfehlung(en) fiel jede Abstimmung einstimmig aus.
Gerade hatten wir noch über Geld gesprochen und Geld spielt auch hier wieder eine wichtige Rolle. Die Aktivitäten rund um die Charta kamen etwas zum erliegen und die Verwunderung darüber war groß. Bis bekannt wurde, dass die Partnerstadt Villenave d’Ornon ihr Budget für Städtepartnerschaften verbraucht hat und deswegen aktuell nichts mehr machen kann. Das Jahr ist ja bald zu Ende und es bleibt zu hoffen, dass es 2018 dann wieder weitergeht.
Bis dahin nehmen wir aber schon einmal den Bericht zur Kenntnis.
In den einzelnen Punkten in Abschnitt 3 gab es keine Überraschungen. Nach dem verlesen der Beschlussempfehlung(en) fiel jede Abstimmung einstimmig aus.
Einen quasi identischen Vertrag hat die Gemeinde schon mit dem Schuldorf Bergstraße geschlossen, weshalb der Vorlage im Sozialausschuss und dem HFA auch ohne große Diskussionen einstimmig zugestimmt wurde. Die Gemeindevertretung wird hier nicht anders verfahren.
In den einzelnen Punkten in Abschnitt 3 gab es keine Überraschungen. Nach dem verlesen der Beschlussempfehlung(en) fiel jede Abstimmung einstimmig aus.
Zur Verbesserung von Benutzerfreundlichkeit und Aktualität der Gemeinde-Homepage wird der Gemeindevorstand beauftragt, zumindest die Startseite ändern/ aktualisieren zu lassen (z.B. die wichtigen tagesaktuellen Informationen aufnehmen, Mängelmelder, Bürgerinformationssystem) – so lautete der Beschlussvorschlag aus dem Sozialausschuss und des HFA.
Ich sehe das immer noch skeptisch, denn wichtige Informationen sind für jeden etwas anderes. Und eine überladene Startseite ist kein Aushängeschild. Allerdings dürfte ich da eine Minderheitenmeinung haben und der Beschluss der beiden Ausschüsse bestätigt werden.
In den einzelnen Punkten in Abschnitt 3 gab es keine Überraschungen. Nach dem verlesen der Beschlussempfehlung(en) fiel jede Abstimmung einstimmig aus.
Bei dieser Vorlage kam es zu einem Missverständnis, so dass er nach kurzer Beratung im Bauausschuss einstimmig abgelehnt wurde. Somit bleibt der Prüfauftrag zur Verlegung von Leerrohren weiter bestehen – denn auch die Gemeindevertretung wird wohl hier nicht anders entscheiden.
Dieser Punkt wurde dann doch im Abschnitt 4 behandelt, da es sich um eine negative Beschlussempfehlung handelte. Aber auch hier war die Abstimmung einstimmig – einstimmig ablehnend.
Am 8. Januar 2015 gab es vom Land Hessen einen Runderlass über die Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Der wurde im Anschluss von einer Arbeitsgruppe auf Landkreisebene auf kommunale Verhältnisse angepasst und soll nun auch für Seeheim-Jugenheim beschlossen werden.
Ich finde es sehr gut, dass wir diesen Beschluss nun so gefasst werden soll. Ein Satz im Muster-Sponsoringvertrag drückt auch genau aus, warum: “Sponsoring ist nur zulässig, wenn selbst der Anschein einer möglichen Beeinflussung bei der Wahrnehmung des Verwaltungshandelns auszuschließen ist.”
Das dies nun klargestellt ist und mit der allgemeinen Richtlinie auch verbindlich geregelt wird, sorget auf beiden Seiten, den Sponsor und die Gemeinde, für mehr Sicherheit.
Der einstimmigen Zustimmung aus dem HFA wird sich die Gemeindevertretung wohl anschließen.
In den einzelnen Punkten in Abschnitt 3 gab es keine Überraschungen. Nach dem verlesen der Beschlussempfehlung(en) fiel jede Abstimmung einstimmig aus.
Im Ausschuss für Umwelt. Naturschutz und Verkehr stimmte selbst die SPD nicht mehr geschlossen für den Antrag. Im HFA hielt man dann noch mal eine Pro-Rede und war einstimmig dafür. Trotzdem wurde auch da der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Die bisherigen Aktivitäten der Gemeinde sollen eher weiter geführt werden und zudem erschien den Ausschussmitgliedern das zu schaffende Gremium als zu groß. An der Ablehnung des Antrages wird sich denke ich auch in der Gemeindevertretung nichts mehr ändern.
Die SPD Fraktion hatte diesen Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung zurückgezogen, so dass er nicht beraten und abgestimmt worden ist.
Dieser Punkt gehört vom Abstimmungsverhalten im Haupt- und Finanzausschuss her eigentlich in Abschnitt 3. Aufgrund der Diskussion im Ausschuss würde ich aber mal davon ausgehen, dass er in Abschnitt vier kommt.
Bisher erhält der Museumsverein von der Gemeinde 1.000 Euro im Jahr – nun hätte er gerne 3.000 Euro. Dies wollten CDU, SPD und FDP im HFA aber nicht so einfach beschließen, am Ende einigte man sich auf die Formulierung “bis zu 3.000 Euro”. Die Grünen stimmten dem Antrag entgegen und enthielten sich bei der Schlussabstimmung. Ich denke, dass eben jene Grüne noch einmal deutlich machen werde, dass man die warmen Worte zur Wichtigkeit des Ehrenamtes auch mal Taten folgen lassen muss, erst recht, wenn es “nur” um 2.000 Euro pro Jahr geht.
Dieser Punkt wurde am längsten diskutiert. Thomas Broll (Grüne) wies noch einmal darauf hin, dass man nicht immer nur vom tollen Ehrenamt reden kann, sondern es dann auch einmal finanziell unterstützen muss. Gleichzeitig stellte er den Antrag, die Wörter “bis zu” wieder aus dem Beschlussvorschlag zu streichen und somit dem Museumsverein die 3.000 Euro zukommen zu lassen.
Dem konnte sich am Ende sowohl die SPD als auch die FDP anschließen, die CDU enthielt sich. Das gleiche Abstimmungsergebnis ergab sich in der Schlussabstimmung mit dem veränderten Text.
Diese Punkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und beschlossen. Daher gibt es auch keine Vorlage und ich werde auch hier nichts dazu schreiben. Der Ergebnis wird dann selbstverständlich öffentlich verkündet.
Die Seniorenvertretung in Form von Bernd Dietrich schlug Frau Gudrun Sigwart-Bähr für den Preis vor, ehe er auch den Raum verlassen musste. Sie ist Leiterin des Seniorenkreises in Malchen.
Nach einer kurzen Diskussion gab es für Sie 33 Ja-Stimmen und eine Enthaltung. Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit wurde das Ergebnis verkündet und die Sitzung um 20:42 Uhr geschlossen.