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(Vor-)Bericht zum Bauausschuss Seeheim-Jugenheim vom 06.03.2018 +++UPDATE 11.03.2018+++

Bevor wir uns am kommenden Donnerstag noch einmal zu einer Sondersitzung der Gemeindevertretung treffen, geht die normale Sitzungsreihenfolge. Auf der Tagesordnung des Bauausschusses stehen nur zwei Punkte zur Beratung und Beschlussfassung.
Die Sitzungsunterlagen umfassen dann trotzdem 139 Seiten – ein Hoch auf Bauangelegenheiten.

Aufgrund eines anderen Termins kann ich selber nicht an der Sitzung teilnehmen.

Da ich wie schon geschrieben nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, kann ich mich in meinen Ergänzungen nach der Sitzung, die wie immer in roter Schrift sind, kaum mehr als auf die Abstimmungsergebnisse konzentrieren. Da die Niederschrift aber auch ein Ende von 20:21 Uhr angibt, kann in der Sitzung auch nicht allzu viel passiert sein. Erst Recht nicht, wenn als zusätzlicher Tagesordnungspunkt noch die Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin dazu kam. Hier wurde Annette Dreyer einstimmig gewählt – herzlichen Glückwunsch, wenn man das bei Protokollaufgaben so sagen darf ;).

TOP 2 – Bericht aus dem Gemeindevorstand

Wird gegebenenfalls nach Sitzung ergänzt.

In Vertretung von Bürgermeister Kühn war Rainer Anders (SPD) anwesend und ging auf die Anfrage der SPD ein, warum in der Weinbergstraße Warnbaken aufgestellt worden sind.
Diese dienen der Verkehrssicherheit, unter anderem wegen dem schlechten Zustand der Straße. Ein Zeitpunkt für die Reparatur kann nicht genannt werden. Am 7. März gibt es eine Bodenuntersuchung und erst nach deren Auswertung, kann die Art und Größe der Reparatur abgeschätzt werden.

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TOP 3 – 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schloss Heiligenberg“ im Ortsteil Jugenheim für den Teilgeltungsbereich 2 (Bereich der „Gärtnervilla“) Kenntnisnahme des Ergebnisses der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behandlung Stellungnahmen, Satzungsbeschlus

Die Stiftung Heiligenberg Jugenheim beabsichtigt, die denkmalgeschützte „Gärtnervilla“ zu sanieren und als Gästehaus umzunutzen. Hierbei soll das gesamte Gebäude zudem denkmalgerecht saniert werden. Hierfür ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig, die hiermit beschlossen werden soll

Alle rechtlich notwendigen Dinge sind erledigt und es gibt keine Einwände. Nicht von den Träger öffentlicher Belange und auch nicht aus naturschutzrechtlicher Sicht. Einer Zustimmung zu den Plänen dürfte also nichts im Wege stehen.

In der Sachdarstellung hatte sich ein fehlerhaft Satz eingeschlichen, ein Verweis war falsch. Dieser wurde korrigiert und den drei Punkten (a) Kenntnisnahme des Ergebnisses der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und c) Beschlussfassung der Bebauungsplanänderung als Satzung) dann im Anschluss einstimmig zugestimmt.

TOP 4 – Sozialgerechte Bodennutzung (Beantwortung SPD Antrag)

Den Wert einer Bodenwertsteigerung bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes teilweise für die Gemeinde abzuschöpfen und die Forderung nach sozialen Wohnungsbau waren die Kernforderungen dieses Antrages, der auf rechtliche Durchführbarkeit geprüft werden sollte.

Will man es kurz machen, liest man groob über die Stellungnahme (geht in einer Satzung nicht), nimmt es zur Kenntnis und vergisst das ganze wieder.
Aber ganz so einfach ist es halt nicht. Wieso funktioniert es zum Beispiel in anderen hessischen Städten? Wie wurde das da geregelt? Da lohnt sich doch mal die Nachfrage. Einen kleinen Hinweis kann man ja auch der Stellungnahme entnehmen, denn da ist von Einzelfallentscheidungen die Rede.
Der Nutzen einer solchen Regelung für die Gemeinde kann groß sein, es lohnt sich wohl also, da dran zu bleiben. Bis auf weiteres wird es aber erst einmal “nur” zur Kenntnis genommen.

Wie schon geschrieben kann ich leider nur das Abstimmungsergebnis wiedergeben, und das war eine einstimmige Kenntnisnahme.