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(Vor-)Bericht Bauausschuss 26.09.2017 – +++UPDATE 29.09.2017+++

Nachdem der Umweltausschuss mangels Tagesordnungspunkten in der letzten Woche ausfiel, geht es nun diese Woche regulär mit der Sitzung des Bauausschusses weiter. Aber auch hier ist die Tagesordnung nicht sehr voll, gerade einmal zwei Punkte stehen darauf.

Dementsprechend kurz sind auch die Sitzungsunterlagen, nämlich insgesamt nur vier Seiten.

Dieses Mal ist die Niederschrift sehr schnell online, was bei der kurzen Tagesordnung und Sitzungsdauer – um 20:26 Uhr waren wir schon wieder fertig – aber auch nicht verwundert.
Die Ergänzungen zur Sitzung sind wie immer in roter Schrift.

TOP 2 – Bericht aus dem Gemeindevorstand

Wird gegebenenfalls nach der Sitzung ergänzt.

Bürgermeister Olaf Kühn war persönlich da und hatte drei Mitteilungen dabei. Die erste drehte sich um den Dollacker in Malchen. Hier liegt das Verkehrsgutachten nun vor und der Bebauungsplanentwurf inklusive Veränderungssperre soll zum Bauausschuss am 28.11. eingebracht werden.

Die Altlastenuntersuchung für das Gewerbegebiet Friedrich-Ebert-/Breslauer Straße ist fertig und es sind keine weiteren Untersuchungen nötig. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wird nun geprüft.

Durch einen Antrag der Grünen ist es der Gemeinde nicht mehr erlaubt, Glyphosat zur Unkrautvernichtung zu verwenden. In letzter Zeit kam es wohl zu mehreren Beschwerden über den Zustand von Friedhöfen, Garten- und Sportanlagen und es ist ein höherer Personalaufwand nötig.

TOP 3 – Neue Entwicklungsmöglichkeiten durch Baurechtsnovelle 2017! (SPD Antrag)

Die neue Baurechtsnovelle hat nach meinem Kenntnisstand im wesentlichen drei wichtige Punkte:
– Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens im Außenbereich
– Klarstellung des Einheimischenmodells
– Einführung “Urbaner Gebiete” mit höheren Lärmgrenzen

Es ist sicher richtig zu prüfen, inwieweit die Änderungen für Seeheim-Jugenheim relevant sind. Wobei man als Grüner bei beschleunigten Verfahren im Außenbereich ja gleich wieder die Augenbrauen hochzieht.
Das im Antrag genannte Bauprojekt in der Sandstraße fällt auf den ersten Blick in keine der Kategorien, es sollte aber hier eventuell mitgeprüft werden, ob es eine mögliche Gefahr für den direkt gegenüberliegenden Fussballplatz darstellt – Stichwort Lärmbelastung.

Die angesprochene Extra-Prüfung des angegebenen Grundstücks in der Sandstraße wurde angesprochen, dann aber nicht Teil der Beschlussvorlage. Bürgermeister Kühn machte aber auch klar, dass für dieses Grundstück keine der neuen Kriterien aus der Baurechtsnovelle 2017 notwendig sind. Die Abstimmung des Prüfauftrages verlief letztlich einstimmig.

TOP 4 – Verlegung von Leerrohren für Telekommunikationszwecke – hier: Aufhebung des Prüfauftrages der Gemeindevertretung vom 20.12.2012

Der Breitbandausbau ist ja jetzt abgeschlossen, da braucht man keine Leerrohre mehr. So die Quintessenz der Vorlage.
Allein der Breitbandausbau ist nicht abgeschlossen. Denn aktuell wurde nur das FTTC (Fiber to the Curb) Modell umgesetzt, also Glasfaserkabel bis zu den Schaltzentralen auf den Bürgersteigen verlegt. Von da geht es auf Kupferkabeln weiter in die Häuser. Um wirklich zukunftsfähig zu sein, brauchen wir aber die FTTH (Fiber to the Home) Lösung, bei der Glasfaserkabel bis in die Wohnungen verlegt werden. Ich bin gespannt, wie hierzu die Diskussion verläuft.

Zu Missverständnissen innerhalb der Verwaltung kam es bei dieser Vorlage, denn selbst Bürgermeister Kühn, wie allen anderen Anwesenden auch, war gegen eine Aufhebung und so stimmten am Ende alle neun Anwesenden Ausschussmitglieder gegen die Vorlage – es soll somit weiterhin geprüft werden, ob Leerrohre verlegt werden.