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Rede zur Vorlage “Klage Schloss Seeheim”

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir diskutieren seit Jahren über und um das Schloss und den Schlosspark Seeheim. Fakt dabei ist, dass in der damaligen Situation der Wunsch der Gemeinde ein Zugang zum und ein Rundweg über den Schlosshof war und dieser nun Privatgelände ist. Das Schloss war vorher über Jahrzehnte öffentlich zugänglich, und die SPD beklagt, dass die Dietz AG hier nicht die ursprüngliche Planung umgesetzt hat und dieser Mangel geheilt werden soll.

Die Dietz AG erhielt damals von der Gemeinde zehn wertvolle Baugrundstücke im Schlosspark, mit denen sie sehr viel Geld verdiente. Gegenleistung sollte sein: Die Sanierung des Schlosses, was unserer Meinung nach sehr gut gelungen ist, sowie die Pflege und öffentliche Zugänglichkeit des Parks.
So war es der Wille der Gemeindevertretung bei der Verabschiedung des Vorhaben – und Erschließungsplanes. Es wurden jedoch bei der komplizierten vertraglichen Umsetzung dieses Willens verschiedene Fehler von mehreren Seiten gemacht, die zu unklaren Verhältnissen und Auffassungen bezüglich der öffentlichen Zugänglichkeit des Schlosshofes und der Auffahrt geführt haben. Verschiedene juristische Stellungnahmen, die die Gemeinde zur Klärung in den letzten Jahren in Auftrag gegeben hat, haben der Gemeinde wenig Chancen bescheinigt, die öffentliche Zugänglichkeit des Schlosshofes juristisch sicherstellen zu können.

Diesen Punkt nun final richterlich und damit unabhängig zu klären, könnte, egal wie die Entscheidung ausfällt, ein Ende dieser Diskussion zum Schlosspark Seeheim bringen. Genau das, aber auch nur das, kann den einen oder anderen dazu bewegen, dieser von der SPD angestrebten Klage zuzustimmen.

Allerdings war es auch dieselbe SPD, die damals vehement auf eine private Nutzung durch Villen im Park und Wohnungen im Schloss drängte und sich nun als Bewahrer des öffentlich Raums darstellen will.
Hier frage ich mich persönlich, wie die Bevölkerung die Wichtigkeit des Themas sieht. Wenn ich mit Seeheimer*innen spreche höre ich immer wieder, dass man früher im Schlosspark saß und über die Rheinebene schaute und im Winter dort rodelte. Beides ist, so wir für das Rodeln auch mal wieder ausreichend Schnee haben, auch heute noch möglich. Ebenso ist generell ein Gang durch den Schlosspark möglich, und auch der Zugang zum Schlosshof nicht komplett versperrt. So veranstaltet Prof. Listner regelmäßig Führungen für größere Gruppen, die auch über den Schlosshof gehen.
Ist die Klage also vom Willen der Seeheimer Bürger*innen überhaupt gedeckt?

Und wird man mit einer Klage dass erreichen können, was man anstrebt, nämlich das Wegerecht? Das Prozessrisiko dafür ist als recht hoch einzustufen, schon gemachte Gutachten hatte ich ja schon angesprochen, und aus der Vorlage gehen wichtige Dinge, wie zum Beispiel Art und Ort der Klage, das heißt Zivil- oder Verwaltungsgericht, nicht hervor.

Ist es also die ganze Sache wert, die Gemeinde in einen Prozess zu treiben? Für die SPD sind die 10-15.000 Euro Prozesskosten keine große Summe. Das mag stimmen, wenn man an die dringend notwendige Sanierung unserer Straßen denkt oder an die Sanierung bzw. Neubau der Sport- und Kulturhalle Seeheim. Weiß man aber auch, dass wir in den Haushaltsberatungen der letzten Jahre schon über Hundert Euro Beträge diskutiert haben, ist es doch eine große Summe.

Dies war ein kleiner Auszug der Diskussionen in unserer Fraktion. Wie üblich, gilt bei uns kein Fraktionszwang und für unsere Mitglieder wiegen die unterschiedlichen Punkte unterschiedlich schwer, so dass wir als Fraktion nicht einheitlich abstimmen werden.

Vielen Dank.