Insgesamt verteilen sich die Tagesordnungspunkte auf 80 Seiten an Sitzungsunterlagen. So schnell wie der Umweltausschuss letzte Woche (15 Minuten) werden wir heute als nicht fertig.
Eigentlich war der Abschlussbericht in der letzten Gemeindevertretung nur zur Kenntnisnahme. Doch es gab in der Diskussion Aktionen, die man daraus ableiten wollte. Dafür war die Gemeindevertretung nicht der richtige Ort, weswegen es in die Ausschüsse überwiesen wurde. Was genau das Resultat der Diskussion dann wird, kann ich dabei nicht abschätzen.
Wird gegebenenfalls nach der Sitzung ergänzt.
TOP 4.1 – Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss der Gemeindevertretung zur Drucksachen-Nr.: 10-3/2017/X (Schlosspark Seeheim – Vorgaben für Abnahme) vom 18.05.2017 gem. § 63 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Der Widerspruch des Bürgermeisters zum Beschluss der Gemeindevertretung wurde zurückgestellt, bis der Akteneinsicchtsausschuss seine Arbeit beendet hat. Dies ist nun der Fall und damit muss der Widerspruch sofort wieder auf die Tagesordnung. Erkenntnisse, die dem Widerspruch widersprechen, gibt es nicht weswegen er akzeptiert werden sollte (muss).
Damit wird uns das Thema Schlosspark weiterhin begleiten. Aber gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist es ja vielleicht auch ganz gut, eine Konstante im Leben zu haben.
Das Lufthansa Schulungszentrum wird sehr gut angenommen. Man könnte fast sagen zu gut. Denn die Parkplätze reichen nicht mehr aus und nun möchte die Lufthansa gerne die Flächen oberhalb des bestehenden Parkplatzes, die früher schon einmal Parkplätze waren, wieder als reguläre Parkplätze nutzen. Die Flächen gehören dabei nicht zum Natura2000 Gebiet, welches etwas weiter oberhalb beginnt.
Trotzdem fiel mir bei der Durchsciht keine Ausgleichsfläche auf, hier ist eine Nachfrage nötig.
Insgesamt sehe ich aber keinen Grund, dass die Maßnahme nicht realisiert werden kann.
TOP 7 – Fehlende Bebauungspläne in Seeheim-Jugenheim (Beantwortung SPD Anfrage)
Die SPD wollte wissen, welche Gebiete in Seeheim-Jugenheim nicht einem Bebauungsplan unterliegen, wo dies sinnvoll ist und wo es Beurteilungen nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) gab.
Die Pläne für die Ortsteile liegen vor, teilweise kann man aber nur schlecht erkennen, welches Gebiet jetzt beplant ist und welches nicht. Was man deutlich sieht (jnd auch tesxtlich festgehalten wurde) ist eine Ausbaureserve in der Tränk. Netter Versuch, aber hoffentlich zum Scheitern verurteilt.
Der Umweltausschuss konnte sich letzte Woche ohne Diskussion dem Beschluss des Sozialausschusses in dieser Sache anschließen. Und ich sehe nicht, dass das heute anders ausgehen wird.