Lavieren der Landesregierung beim Ladenöffnungsgesetz gefährdet Nahversorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Aus für teo-Märkte in Alsbach-Hähnlein, Groß-Umstadt, Pfungstadt und Roßdorf-Gundernhausen? Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die vollautomatisierten teo-Supermärkte unter das Ladenöffnungsgesetz fallen und damit sonntags schließen müssen, obwohl dort kein Personal zum Einsatz kommt. Die Märkte bieten auf rund 50m² Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs an. Zugang und Bezahlung funktionieren via Bankkarte oder App. Dadurch, dass die Märkte künftig sonntags nicht mehr öffnen dürfen, droht laut Betreiber tegut nun der Abbau.
Nach Angaben der osthessischen Supermarktkette ist der Sonntag der umsatzstärkste Tag im Betrieb ihrer digitalen teo-Märkte. Teo, und andere digitale Minimärkte schließen eine Lücke in der Nahversorgung. Die Landesregierung weigert sich aktuell, diese Verbesserung für die Menschen in Hessen gesetzlich zu ermöglichen, obwohl ein zustimmungsfähiger Gesetzentwurf vorliegt. Ohne das Handeln der Landesregierung droht die Unwirtschaftlichkeit und damit die Schließung von Standorten.
Der für Darmstadt-Dieburg zuständige Abgeordnete, Torsten Leveringhaus, warnt vor Folgen für die teo-Märkte in Alsbach-Hähnlein, Groß-Umstadt, Pfungstadt und Roßdorf-Gundernhausen: „Wir sind der Meinung, dass nach dem nun vorliegenden Gerichtsurteil dringend eine Entscheidung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher benötigt wird. Da kein Personal zum Einsatz kommt, ist der Schutz des Sonntags gewährleistet und der Arbeitsschutz wird im vollen Umfang gewürdigt. Deshalb wollen wir es diesen Märkten ermöglichen, auch sonntags zu öffnen. Die CDU-SPD Landesregierung sollte die Bedürfnisse der Kommunen ernst nehmen und nicht aussitzen, weil sie sich nicht einig ist.“