Sehr geehrte*r Präsident*in,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Ich möchte auch den Beginn meiner Rede dazu nutzen, Ihnen Herr Prof. Dr. Roßnagel und ihrem gesamten Team für die Arbeit im Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit recht herzlich zu danken. Wobei der Dank mit jedem Jahr größer werden müsste, denn die Arbeit für Sie und die Mitarbeitenden wird jedes Jahr mehr.
So ist die Zahl der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern um mehr als neun Prozent gestiegen. Die Nachfragen, Beschwerden und Beratungen hinsichtlich der Betroffenenrechte im Bereich Datenschutz sogar um zehn Prozent auf 7.892 Fälle. Bei der Aufsichtstätigkeit bei Angriff auf IT-System gab es zwar einen leichten Rückgang. Dafür merken Sie an, dass diese Angriffe aber qualitativ immer raffinierter und professioneller werden. Jetzt kann man darauf auf zweierlei Art und Weise reagieren.
Man stattet die Behörde besser aus – gerade personell. Oder man versucht, Datenschutzregeln zu – und das in Anführungszeichen – zu vereinfachen. Ersteres würde den Menschen helfen, letzteres eher den Konzernen. Von denen leider nur ein verschwindend geringer Anteil aus Europa kommt. Aktuell labelt man dieses Vorgehen natürlich als Bürokratieabbau. Denn da sind wir ja uns ja alle einig, dass wir da ranmüssen. Da kann ja dann niemand was dagegen haben.
Aber die aktuellen Pläne der Europäischen Kommission sind dann doch eher eine Gefahr für die Menschen aber auch Europa selber, als reiner Bürokratieabbau. Zwei Punkte möchte ich an dieser Stelle als Beispiel nennen.
So will die Kommission etwa die Nutzung von personenbezogenen Daten für KI-Modelle soweit vereinfachen, dass manche schon von einem Freifahrtschein für IT Unternehmen sprechen und zudem pseudoanymisierte Daten teilweise vom Datenschutz ausnehmen. Auch Betroffenenrechte wie das Recht auf Datenauskunft sollen eingeschränkt werden. Hierzu hat sich auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider folgendermaßen geäußert: „Die Kommission schlägt Regelungen vor, von denen einige datenschutzrechtlich ganz klar kritisch zu werten sind. Wenn ich zum Beispiel meine Betroffenenrechte nur noch für datenschutzrechtliche Zwecke ausüben darf, dann schränkt mich das in meinen Rechten elementar ein.“
Es gibt sogar die Befürchtung, dass man damit wichtige Datenspenden für die Forschung verhindert. Denn solche Abfragen der eigenen Daten sind eben keine Anfrage zu Datenschutzzwecken. In einem offenen Brief sagen über 200 Forscherinnen und Forscher, dass sie dies nicht nur wieder in die Abhängigkeit von Verbindungen zwischen Wissenschaft und Industrie zwingen würde, sondern sie auch gegenüber US-Forschern*innen benachteilige, die oft über direkte Kontakte Zugang zu Plattformdaten erhalten. Eine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit klingt anders.
Der zweite Punkt:
Profile mit vielen personenbezogenen Daten sollen von allen Unternehmen gespeichert werden dürfen, die keine technischen Kapazitäten haben, um aufgrund der Daten individuelle Personen zu identifizieren. Ausländische Unternehmen, auch aus China oder Russland, könnten dann diese Daten nutzen und verkaufen, solange man ihnen nicht nachweisen kann, dass sie die technischen Kapazitäten haben. Das kann in der derzeitigen geopolitischen Lage eigentlich niemand ernsthaft wollen.
Herr Prof. Dr. Roßnagel hatte in der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitales, Innovation und Datenschutz kurz darüber berichtet und eine Befassung der Datenschutzkonferenz angekündigt. Ich bin wirklich gespannt, was die DSK dazu am Ende sagen wird. Dass wir in Europa auch anders können, zeigte sich erst letzte Woche. Auf Grundlage des Digital Services Act wurde die Plattform X zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt. Was Elon Musk veranlasste, nicht nur die Abschaffung der kompletten EU zu fordern, sondern auch diverse Vergleiche mit dem dritten Reich zu ziehen. Wer es bisher noch nicht bemerkt hat: Das ist die Gedankenwelt – nicht nur, aber auch – von Elon Musk und wir sollten uns immer daran erinnern, wenn wir über Datenschutz reden und wie freizügig wir mit den Rechten und Daten unserer Bürger*innen umgehen.
In diesem Sinne sage ich noch einmal vielen Dank Herr Prof. Dr. Roßnagel für ihre unverzichtbare Arbeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Und an die Kolleginnen und Kollegen vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es gilt das gesprochene Wort. Die Rede in Wort und Bild finden Sie hier.