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Meine Rede zu NOOTS am 11.11.2025

Sehr geehrte*r Präsident*in,

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir besprechen heute in erster Lesung das Gesetz zu dem National Once Only Technical System Staatsvertrag. So sperrig das vielleicht im ersten Moment klingt, so richtig und wichtig ist dieses System doch für unser Land. Wir wollen – im Hinblick auf die Möglichkeiten aber auch auf den Mangel an Arbeitskräften – ja, wir müssen unsere Verwaltung digitalisieren. Die Vorteile sowohl für die Mitarbeitenden in den Behörden als auch für die Bevölkerung sind mannigfaltig.

Aber aktuell hakt es noch an so manchen Stellen, an denen wir eigentlich weiter sein könnten. Einer dieser Punkte ist der Umgang mit Dokumenten von Bürgerinnen und Bürgern in Verwaltungen. Ihnen wird es wahrscheinlich selbst passiert oder in Gesprächen schon einmal die Frage gestellt worden sein „Das habe ich doch schon einmal hochgeladen, warum muss ich das nochmal schicken?“

Eine wirklich zufriedenstellende Antwort darauf gibt es aus technischer Sicht eigentlich nicht. Mit der Umsetzung von NOOTS gehört das dann hoffentlich bald der Vergangenheit an. Wenn ein Dokument – sei es eine Geburtsurkunde oder Nachweise für Elterngeld – wenn das Dokument vorliegt haben die Behörden Zugriff und die Bürger*innen müssen es nicht für jeden Verwaltungsakt neu einreichen. Das entlastet Bürger*innen und Unternehmen und nicht zuletzt auch die Verwaltung selbst immens.

Sehr geehrte Kolleg*innen, Sie hören also heraus, dass wir dem Gesetz gerne zustimmen, weil es eine spürbare Verbesserung bringen wird. Trotzdem habe ich zwei Kritikpunkte, die ich an dieser Stelle anbringen möchte.

Der erste Punkt ist das Vorgehen bei der Umsetzung.

Die Wichtigkeit der Verwaltungsdigitalisierung habe ich angesprochen und die ist uns auch glaube ich allen bewusst. Wir können es uns in diesem Bereich nicht erlauben, mit dieser Geschwindigkeit die wir bisher an den Tag legen, weiterzumachen. Ein Staatsvertrag, mit dem sich alle Länder befassen müssen, belastet nicht nur unnötig die Parlamente, der Prozess dauert auch viel zu lange. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht, ich zitiere: „Dafür werden wir in Abstimmung mit den Ländern eine Änderung von Art. 91c GG auf den Weg bringen, damit der Bund digitale Verwaltungsverfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen kann.“

Meine Damen und Herren, ich höre schon das Argument, dass man ja für den Koalitionsvertrag bis 2029 Zeit hat. Aber vielleicht wäre das ein Punkt, den man schnell anpacken sollte um unser Land in die digitale Zukunft zu führen.

Mein zweiter Kritikpunkt ist ein fehlendes Datenschutzcockpit.

Und nein, hier soll Datenschutz nichts verhindern. Aber die Bürger*innen sollen eine Möglichkeit haben, den Gebrauch ihrer Daten nachvollziehen zu können. Ich möchte klar sagen: Die Bürger*innen sollten dem Staat viel mehr vertrauen. Wenn man sieht, welche Daten man privaten Unternehmen quasi bedenkenlos zur Verfügung stellt ist hier ein großes Ungleichgewicht. Mit einem Datenschutzcockpit gibt man der Bevölkerung aber gleichwohl die Möglichkeit, alle Zugriffe auf Daten nachzuvollziehen und gegebenenfalls zu hinterfragen. Vertrauen ist gut, das sollten wir gegenüber dem Staat wie gesagt viel mehr haben, aber Kontrolle ist eben besser.

In der Hoffnung, dass eben jenes Datenschutzcockpit noch im Nachgang zur Verfügung gestellt wird und das wir bald nicht mehr über solche Staatsverträge im Bereich digitale Verwaltungsverfahren und Standards diskutieren und beschließen müssen, freue ich mich auf die Umsetzung und eine spürbare Verbesserung für die Bevölkerung und die Verwaltung.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort. Die vollständige Rede ist hier als Video zu finden.